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Pressekontakt: Aiko Kazuko Kurosaki, office@1billionrising.at

Pressespiegel

In unserem Pressespiegel sammeln wir Beiträge, die in Österreich über One Billion Rising veröffentlicht wurden.

Daten, Fakten, Zahlen

Link zu Seite zur AÖF mit den Zahlen und Daten: https://www.aoef.at/index.php/zahlen-und-daten

Gewalt an Frauen passiert täglich und in allen Kontexten – auch in Europa, wie auch die aktuellste Studie der Europäischen Grundrechte Agentur (FRA – Fundamental Rights Agency) belegt:
Ein Drittel aller Frauen in der EU hat seit ihrer Jugend körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt – das sind etwa 62 Millionen Frauen. Viele Übergriffe ereignen sich laut der Studie zu Hause oder im Job. Vor allem am Arbeitsplatz sind Frauen oftmals sexueller Belästigung ausgesetzt: 55 Prozent der befragten Frauen haben sexuelle Belästigung erlebt, in 32 Prozent der Fällen waren Vorgesetzte, Kolleg_innen oder Kund_innen die Täter_innen. Auch von Online-Belästigung sind viele Frauen betroffen: 11 Prozent der Befragten haben bereits unangemessene Annäherungsversuche in Sozialen Medien erlebt oder erhielten E-Mails oder SMS-Nachrichten mit eindeutig sexuellem Inhalt. Unter den jungen Frauen (18 bis 29 Jahre) war jede fünfte Frau bereits Opfer von solchen Formen der Online-Belästigung.

Auch in Österreich wird jede fünfte Frau Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch den Partner oder im sozialen Kontext. Und nur jede fünfte der betroffenen Frauen weiß, wo sie Hilfe erhalten kann.

Dabei gibt es in Österreich seit 35 Jahren ein gut ausgebautes Netz an Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, regionale Frauennotrufe gegen sexualisierte Gewalt sowie diverse Hilfseinrichtungen auch für Kinder und Mädchen. Seit 1998 gibt es auch eine bundesweite Frauenhelpline 0800/222 555 gegen Gewalt, die kostenlos zur Verfügung steht und 24 Stunden, 7 Tage die Woche besetzt ist.

Am 1. Mai 1997 traten die Gewaltschutzgesetze in Kraft: Seither kann die Polizei Gewalttäter für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung wegweisen. Diese Gewaltschutzgesetze wurden im Laufe der Jahre laufend im Sinne des Opferschutzes erweitert und maßgeblich verbessert. Delikte wie Vergewaltigung, Vergewaltigung in der Ehe, Sexueller Missbrauch, Freiheitsentzug, Körperverletzungen, Nötigung, Gefährliche Drohung, Stalking, wiederholte Gewalt bzw. fortgesetzte Gewalt, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung etc. sind strafbar. Die Opferrechte im Strafverfahren konnten maßgeblich verbessert werden. Demnach haben alle Gewaltopfer ein Recht auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung im Strafverfahren sowie psychosoziale Prozessbegleitung in einem angeschlossenen Zivilverfahren.

Männliche Opfer können sich an die Männerberatungsstellen, die es mittlerweile in jedem Bundesland gibt, wenden. Ein Opfernotruf bietet unter der kostenfreien Nummer 0800/112 112 allen Gewalt- und Verbrechensopfern rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung an. Kinder können sich an den kostenlosen „Rat auf Draht“ oder 24 Stunden Kindernotruf 0800/567 567 wenden.

Österreich hat sich durch die Unterzeichnung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen (1979) verpflichtet, Frauenrechte als Menschenrechte anzuerkennen und alles zu tun, um Gewalt an Frauen zu verhindern. Im November 2013 wurde ein weiterer Schritt gesetzt und das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert. Auch ein nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen ist seitens der Regierung in Erarbeitung.

In Österreich engagieren sich viele Menschen und Organisationen gegen Gewalt an Frauen. Dennoch bleibt noch viel zu tun –  in vielen Bereichen. Tagtäglich werden etwa 20 Betretungsverbote bei Polizeieinsätzen ausgesprochen, das sind jährlich mehr als 8000 Wegweisungen und Betretungsverbote. Jährlich suchen Tausende von Frauen und deren Kinder Schutz und Sicherheit in den österreichischen Frauenhäusern. 2014 waren es 3.252 Frauen und Kinder, die vor ihrem Misshandlern flüchten mussten.